Neue Transparenzregeln: Statements von Kristian Kersting zum EU AI Act
Am 2. August 2026 treten neue Transparenzvorschriften des EU-KI-Gesetzes (Artikel 50) in Kraft. Das Science Media Center Germany hat Forschende aus dem KI-Recht und der KI-Entwicklung um ihre Einschätzung und Statements gebeten, darunter hessian.AI-Co-Director Professor Kristian Kersting von der TU Darmstadt.
Wer KI-Chatbots einsetzt oder Texte, Bilder und Videos mit KI-System erstellt, muss das ab August 2026 in vielen Fällen kenntlich machen. Dies ist etwa bei direkter Interaktion mit Menschen notwendig, bei synthetisch erzeugten Inhalten, bei Systemen zur Emotionserkennung und biometrischen Klassifizierung, bei KI-generierten Deepfakes sowie bei KI-Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, die nicht vor der Veröffentlichung redaktionell von Menschen geprüft wurden und verantwortet werden. Die Regelung gilt dabei für jedes betroffene KI-System, unabhängig von dessen Risikoeinstufung.
Was das für die Praxis bedeutet und wo noch offene Fragen liegen, ordnet Prof. Kristian Kersting, Leiter des Fachgebiets Maschinelles Lernen an der TU Darmstadt, zusammen mit weiteren KI-Expert:innen im Science Media Center ein. Kristian Kersting äußert sich in seinen Statements zu vier Aspekten des EU AI Acts:
- zur Bewertung des AI Acts aus Praxissicht,
- zur Wirkung von KI-Modelltests, die im AI Act gefordert werden,
- zur Sinnhaftigkeit der Orientierungswerte für die Risikoklassifizierung sowie
- zu den technischen Grenzen und der Wirkung einer Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten.
Zum Artikel auf sciencemediacenter.de (28.07.2026).